Haben Sie Fragen zu Ihrer Zapfanlange und zu rechtlichen Vorschriften? Wir bieten Ihnen einen vollständigen Service, sodass Sie sich keine Gedanken machen müssen. Unsere Experten kennen sich bestens mit der Reinigung und Wartung, aber auch mit sämtlichen Vorschriften in Bezug auf Ihre Zapfanlange und deren Wiederinbetriebnahme, aus. Sprechen Sie uns gerne an, um sich persönlich beraten zu lassen.
Grundsätzlich gibt es gesetzliche Vorgaben der BGN (Berufsgenossenschaft), was eine Betriebsunterbrechung und eine Wiederinbetriebnahme Ihrer Schankanlage betrifft: Sollen Getränkeschankanlagen nach mehrwöchiger Betriebsunterbrechung wieder in Betrieb genommen werden, ist die Beachtung wichtiger Regeln erforderlich, um Gesundheitsgefahren und sensorische Beeinträchtigungen durch Verunreinigungen oder Keime auszuschließen. Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Wiederinbetriebnahme sind auch die beschriebenen notwendigen Maßnahmen bei der Außerbetriebnahme von Getränkeschankanlagen durchzuführen.m Gerne beraten wir Sie im Detail.
Laden Sie sich hier die aktuellen Informationen in Bezug auf gesetzliche Vorschriften herunter bzw. die Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere Experten wenden.
Wiederinbetriebnahme
Lesen Sie in den von uns dargestellten Informationen, wie Sie Ihre Schankanlage nach den gesetzlichen Vorschriften wieder in Betrieb nehmen können.
Außerbetriebnahme
Lesen Sie in den von uns dargestellten Informationen, wie Sie Ihre Schankanlage nach den gesetzlichen Vorschriften außer Betrieb nehmen können.
Möchten Sie Ihre Zapfanlange wieder in Betrieb nehmen? Wir kümmern uns gerne um die professionelle Reinigung.
Adresse
Einhamer Dorfstraße 19,
83278 Traunstein,
Bayern